Kündigung oder Angebot für Abfindung erhalten?
Unsere erfahrenen Experten von SZ-Rechtsanwälte prüfen, ob die Kündigung Ihres Arbeitgebers rechtswidrig ist. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie sofort und kostenfrei Ihre mögliche Abfindung ermitteln und so die Höhe eines Abfindungsangebotes überprüfen. Wir beraten Sie deutschlandweit – kostenfrei und unverbindlich.
gratis Soforteinschätzung
Expertenbetreuung
hohe Erfolgsquote
Kündigung oder Angebot für Abfindung erhalten?
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Das sagen unsere Kunden:
“SZ-Rechtsanwälte sind gegen die rechtswidrige Kündigung meines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber mit einer Klage vorgegangen. Am Ende erhielt ich eine angemessene Abfindung für meine Jahre im Betrieb. Ohne diese Klage hätte ich vermutlich nichts bekommen. Vielen Dank dafür!”
“Am Anfang war ich skeptisch, aber dank SZ-Rechtsanwälte erhielt ich für meine langjährige Tätigkeit doch noch eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber.
Vielen Dank dafür!”
“Dank der Kostenübernahme durch meine Rechtsschutzversicherung und dem professionellen Service von SZ-Rechtsanwälte konnte eine Abfindung erzielt werden. Ohne Klage hätte mein ehemaliger Arbeitgeber niemals etwas freiwillig gezahlt.”
Kein unkalkulierbares Kostenrisiko!
Wir bewerten Ihren Fall und ermitteln Ihre Abfindung kostenfrei. Wenn Sie uns beauftragen, übernimmt entweder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten oder wir bieten Ihnen eine einzelfallbezogene erfolgsbasierte Vergütung an, wenn Sie eine Abfindung anstreben.* Selbstverständlich arbeiten wir auch zu den Bedingungen der staatlichen Prozesskostenhilfe, wenn Sie bedürftig sind.
Kundenbewertung auf Anwalt.de:
“sehr gut”
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Mit wenigen Klicks zum Ziel
Sie möchten eine Abfindungsklage nach der rechtswidrigen Kündigung Ihres Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber? Mit wenigen Klicks haben Sie es geschafft. Wir begleiten Sie auch gern per Telefon- oder Videokonferenz auf dem Weg zum Ziel. Mit tausenden bearbeiteten Fällen profitieren Sie von unseren volldigitalen Kanzleiabläufen und unserer langjährigen Erfahrung. Direkt online unsere erfahrene Kanzlei in nur 5 Minuten beauftragen.
Höchst kompetent und mit einer reichen Erfahrung aus über 18 Jahren erfolgreicher beruflicher Tätigkeit stehen wir Ihnen jederzeit gern als Anwaltskanzlei für Ihre Abfindungsklage zur Seite.
Es funktioniert so einfach
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Schnell. Sicher. Digital.
Kein persönlicher Besuch beim Anwalt nötig! Wir sind eine moderne Anwaltskanzlei mit dem digitalen Service der Zukunft. Ihre Abfindungsklage erledigen wir für Sie komplett digital. Wir beraten Sie selbstverständlich immer persönlich via E-Mail, Telefon- oder Videokonferenz.
Schnell. Sicher. Digital.
Ein moderner Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte
Was früher umständlich beim Anwalt vor Ort, häufig verbunden mit negativen Emotionen und oft intransparent erfolgte, haben wir für Sie nun vollständig vereinfacht. Die bequeme, schnelle & kostengünstige Abfindungsklage – alles komplett digital. Dabei garantieren wir durch unsere Kommunikationskanäle per Telefon, E-Mail und Videokonferenz den gewohnten, persönlichen Kontakt zu Ihnen.
Ihre Ansprechpartner sind
RAin Antje Steinhäußer & RA Alexander Zieschang
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SZ-Rechtsanwälte
Behrischstr. 29
01277 Dresden
Germany
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*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei uns die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Verfahren nicht günstiger als bei anderen Kanzleien sind. Wir berechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach Einzelfallvereinbarung per Erfolgshonorar. Eine Abschlussrechnung erfolgt nach Ende des Verfahrens und verbindlicher Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Gericht. „Online Klage“ bedeutet nicht, dass ein Verfahren tatsächlich immer online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Klageauftrag und die Korrespondenz mit unserer Kanzlei über das Internet und per E-Mail und per Telefon- und Videokonferenz vorgenommen werden und so zu einer Zeitersparnis führen. Zudem beantragen wir für Sie die Durchführung einer Videoverhandlung bei Ihrem zuständigen Gericht. Wenn an Ihrem Gericht die technischen Voraussetzungen dafür bereits geschaffen sind, dann kann die Gerichtsverhandlung – wenn Sie dies wünschen – ebenfalls online per Videokonferenz durchgeführt werden.