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Kündigung oder Abfindungsangebot erhalten?

Unsere erfahrenen Experten von SZ-Rechtsanwälte prüfen die Wirksamkeit der Kündigung oder die Höhe des Abfindungsangebotes. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie sofort und kostenfrei Ihre mögliche Abfindung ermitteln. Wir beraten Sie deutschlandweit – kostenfrei und unverbindlich.

gratis Soforteinschätzung

Expertenbetreuung

hohe Erfolgsquote

oder

Wir bieten Ihnen auf Wunsch auch eine 3h-Express-Abfindungsklage.

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3h-Express-Abfindungsklage.

Das sagen unsere Kunden:

 

“SZ-Rechtsanwälte sind gegen die rechtswidrige Kündigung meines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber mit einer Klage vorgegangen. Am Ende erhielt ich eine angemessene Abfindung für meine Jahre im Betrieb. Ohne diese Klage hätte ich vermutlich nichts bekommen. Vielen Dank dafür!”

Justin R. aus Dresden

“Am Anfang war ich skeptisch, aber dank SZ-Rechtsanwälte erhielt ich für meine langjährige Tätigkeit doch noch eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber.

 

Vielen Dank dafür!”

Anna L. aus Chemnitz

“Dank der Kostenübernahme durch meine Rechtsschutzversicherung und dem professionellen Service von SZ-Rechtsanwälte konnte eine Abfindung erzielt werden. Ohne Klage hätte mein ehemaliger Arbeitgeber niemals etwas freiwillig gezahlt.”

Katrin A. aus Leipzig

Kein Kostenrisiko

Wir bewerten Ihren Fall und ermitteln Ihre Abfindung kostenfrei. Wenn Sie uns beauftragen, übernimmt entweder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten oder wir bieten Ihnen eine einzelfallbezogene erfolgsbasierte Vergütung an, wenn Sie eine Abfindung anstreben. Selbstverständlich arbeiten wir auch zu den Bedingungen der staatlichen Prozesskostenhilfe, wenn Sie bedürftig sind.

Kundenbewertung auf Anwalt.de:
“sehr gut”

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Justin R. aus Dresden

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Mit wenigen Klicks zum Ziel

Eine Abfindungsklage nach der rechtswidrigen Kündigung Ihres Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber? Mit wenigen Klicks haben Sie es geschafft. Wir begleiten Sie auch gern per Telefon- oder Videokonferenz auf dem Weg zum Ziel. Mit tausenden bearbeiteten Fällen profitieren Sie von unseren volldigitalen Kanzleiabläufen und unserer langjährigen Erfahrung. Direkt online unsere erfahrene Kanzlei in nur 5 Minuten beauftragen.
Höchst kompetent und mit einer reichen Erfahrung aus über 15 Jahren erfolg­reicher beruf­licher Tätigkeit stehen wir Ihnen jederzeit gern als Anwaltskanzlei für Ihre Abfindungsklage zur Seite.

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Es funktioniert so einfach

Schnell. Sicher. Digital.

Kein persönlicher Besuch beim Anwalt nötig! Wir sind eine moderne Anwaltskanzlei mit dem digitalen Service der Zukunft. Ihre Abfindungsklage erledigen wir für Sie komplett digital. Wir beraten Sie selbstverständlich immer persönlich via E-Mail, Telefon- oder Videokonferenz.

Über den folgenden Button gelangen Sie zur sicheren und DSGVO-konformen Videoberatung. Sie müssen dafür keine Software oder App installieren. Ein Internetbrowser genügt – z. B. Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge oder Safari.

Bitte vereinbaren Sie vorher mit unserem freundlichen Team einen Termin.

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Ein moderner Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte

Was früher umständlich beim Anwalt vor Ort, häufig verbunden mit negativen Emotionen und oft intransparent erfolgte, haben wir für Sie nun vollständig vereinfacht. Die bequeme, schnelle & kostengünstige Abfindungsklage – alles komplett digital. Dabei garantieren wir durch unsere Kommunikationskanäle per Telefon, E-Mail und Videokonferenz den gewohnten, persönlichen Kontakt zu Ihnen. Sie haben noch Fragen zu Ihrer Abfindungsklage? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wir bieten Ihnen einen SOFORT-Terminservice. Entweder telefonisch oder per E-Mail oder Sie drücken den folgenden Buchungsbutton für eine kostenfreie Erstberatung & Kostenschätzung.

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Ihre Ansprechpartner sind
RAin Antje Steinhäußer & RA Alexander Zieschang

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*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei uns die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Verfahren nicht günstiger als bei anderen Kanzleien sind. Wir berechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Eine Abschlussrechnung erfolgt nach Ende des Verfahrens und verbindlicher Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Gericht. „Online Klage“ bedeutet nicht, dass ein Verfahren tatsächlich immer online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Klageauftrag und die Korrespondenz mit unserer Kanzlei über das Internet und per E-Mail und per Telefon- und Videokonferenz vorgenommen werden und so zu einer Zeitersparnis führen. Zudem beantragen wir für Sie die Durchführung einer Videoverhandlung bei Ihrem zuständigen Gericht. Wenn an Ihrem Gericht die technischen Voraussetzungen dafür bereits geschaffen sind, dann kann die Gerichtsverhandlung – wenn Sie dies wünschen – ebenfalls online per Videokonferenz durchgeführt werden.