Klagekostenrechner im Arbeitsrecht – Ein Service von SZ-Rechtsanwälte Dresden

Klagekostenrechner im Arbeitsrecht – Ein Service von SZ-Rechtsanwälte Dresden

Die Prozesskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt. Die Kosten einer Abfindungsklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert fest. Dabei wird für eine Kündigung in der Regel das dreifache Brutto-Einkommen und für einen Abmahnungs- oder Zeugnisstreit das einfache Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (die grundsätzlich vom Verlierer an die Justizkasse seines Bundeslandes zu zahlen wären) und Anwaltskosten sowie möglicherweise noch weitere Auslagen (z. B. für Zeugen). Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass jeder seine Anwaltskosten der 1. Instanz selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt. So werden Arbeitnehmer davor geschützt, im Unterliegensfall die Kosten des Arbeitgeberanwaltes tragen zu müssen.

Als kostenfreie Service-Leistung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch keine Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, bieten wir Ihnen für die Rechtsanwaltskosten eine einzelfallbezogene Erfolgshonorarvereinbarung an, wenn Sie eine Abfindung anstreben.

 

Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht

 

Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht? Oder sind Sie bei einer anderen Person mitversichert? Dann übernehmen wir gern für Sie gratis die Anfrage nach Kostenschutz. Bitte teilen Sie uns für diesen Fall Ihre Versicherungsnummer mit. In der Regel trägt die Rechtsschutzversicherung nach der Deckungszusage alle anfallenden Kosten der Abfindungsklage. Unsere Anwaltskanzlei korrespondiert mit allen Rechtsschutzversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie über wenig Einkommen und Vermögen verfügen (weil Sie zum Beispiel auf Sozialleistungen angewiesen sind), dann erhalten Sie hier Informationen zur gesetzlichen Prozesskostenhilfe und als Service noch ein Hilfevideo mit Erklärungen zum Ausfüllen des Formularbogens.

Und hier erhalten Sie den auszufüllenden Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”.