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Abfindungsklagekosten

Abfindungsklagekosten

Die Prozesskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt.

Die Kosten einer Abfindungsklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert* fest. Dabei wird für eine Kündigung in der Regel das dreifache Brutto-Einkommen und für einen Abmahnungs- oder Zeugnisstreit das einfache Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (grds. vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen).

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass Jeder grds. seine Anwaltskosten der 1. Instanz selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt. So werden Arbeitnehmer davor geschützt, im Unterliegensfall die Kosten des Arbeitgeberanwaltes tragen zu müssen.

Als kostenfreie Service-Leistung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch keine Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, bieten wir Ihnen an, die Rechtsanwaltskosten des Prozesses bequem, kostenfrei und zinsfrei in 3 monatlichen Raten zu begleichen.

 

Was kostet die Abfindungsklage konkret?

 

Was kostet die Abfindungsklage konkret?

Es können zu den Kosten in der nachfolgend dargestellten Tabelle weitere Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften hinzukommen, wie zum Beispiel Auslagenkosten, Fahrtkosten, Videoverhandlungskosten oder im Falle eines Vergleichsschlusses eine Einigungsgebühr. Es gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie des Gerichtskostengesetzes. Nähere Auskünfte dazu erteilen wir Ihnen gern individuell auf Anfrage. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten zu höheren als den nachfolgend dargestellten Streitwerten erläutern wir Ihnen ebenfalls gern individuell auf Anfrage.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Brutto-Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) bei einer Abfindungsklage – Rechtsstand zum 01.01.2023. Eine Erläuterung zum Begriff „Streitwert“ finden Sie unten nach dieser Tabelle. Über den Streitwert entscheidet am Ende des Klageverfahrens das Gericht.

Streitwert* Gesamtkosten

davon Anwaltsgebühren

davon Gerichtsgebühren

3.000 Euro 922,25 Euro 684,25 Euro 238,00 Euro
4.000 Euro 1.130,85 Euro 850,85 Euro 280,00 Euro
5.000 Euro 1.339,45 Euro 1.017,45 Euro 322,00 Euro
6.000 Euro 1.548,05 Euro 1.184,05 Euro 364,00 Euro
7.000 Euro 1.756,65 Euro 1.350,65 Euro 406,00 Euro
8.000 Euro 1.965,25 Euro 1.517,25 Euro 448,00 Euro
9.000 Euro 2.173,85 Euro 1.683,85 Euro 490,00 Euro
10.000 Euro 2.382,45 Euro 1.850,45 Euro 532,00 Euro
13.000 Euro 2.595,15 Euro 2.005,15 Euro 590,00 Euro
16.000 Euro 2.807,85 Euro 2.159,85 Euro 648,00 Euro
19.000 Euro 3.020,55 Euro 2.314,55 Euro 706,00 Euro
22.000 Euro 3.233,25 Euro 2.469,25 Euro 764,00 Euro
25.000 Euro 3.445,95 Euro 2.623,95 Euro 822,00 Euro
30.000 Euro 3.753,93 Euro 2.864,93 Euro 889,00 Euro
35.000 Euro 4.079,90 Euro 3.105,90 Euro 974,00 Euro
40.000 Euro 4.396,88 Euro 3.346,88 Euro 1.050,00 Euro

*Was bedeutet Streitwert?

*Was bedeutet Streitwert?

Die Kosten einer Abfindungsklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert* fest. Dabei wird für eine Kündigung in der Regel das dreifache Brutto-Einkommen und für einen Zeugnisstreit das einfache Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (grds. vom Verlierer an die Justizkasse Ihres Bundeslandes zu zahlen) und Anwaltskosten sowie ggf. weitere Auslagen (z. B. für Zeugen).

Hier ein Kostenbeispiel:

Haben Sie zum Beispiel ein Monats-Bruttoeinkommen von 2.000 Euro so ist dies mit 3 zu multiplizieren:
2.000 Euro mal 3 = 6.000 Euro Streitwert

Gern beraten wir Sie individuell im Rahmen eines Erstberatungstermins zu allen Fragen Ihrer Abfindungsklage.

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Prozesskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Wenn Sie über wenig Einkommen und Vermögen verfügen (weil Sie zum Beispiel auf Sozialleistungen angewiesen sind), dann erhalten Sie hier Informationen zur gesetzlichen Prozesskostenhilfe.

Und hier erhalten Sie den auszufüllenden

Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”.

Nachfolgend haben wir Ihnen als Service noch ein Hilfevideo mit Erklärungen zum Ausfüllen des Formularbogens angefügt: