Klagekosten im Arbeitsrecht berechnen– Ein Service von SZ-Rechtsanwälte Dresden
Klagekosten im Arbeitsrecht berechnen – Ein Service von SZ-Rechtsanwälte Dresden
Die Prozesskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt. Die Kosten einer Abfindungsklage hängen in der Regel vom Brutto-Einkommen ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Streitwert fest. Dabei wird für eine Kündigung in der Regel das dreifache Brutto-Einkommen und für einen Abmahnungs- oder Zeugnisstreit das einfache Brutto-Einkommen als Streitwert festgesetzt. Der Streitwert ist nicht der Betrag, der zu bezahlen ist. Tatsächlich werden aus dem Streitwert nach den Kostengesetzen die jeweiligen Gebühren aus den Gebührentabellen berechnet. Es entstehen Gerichtskosten (die grundsätzlich vom Verlierer an die Justizkasse seines Bundeslandes zu zahlen wären) und Anwaltskosten sowie möglicherweise noch weitere Auslagen (z. B. für Zeugen). Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz gibt es die Besonderheit, dass jeder seine Anwaltskosten der 1. Instanz selbst trägt – unabhängig davon, wer gewinnt. So werden Arbeitnehmer davor geschützt, im Unterliegensfall die Kosten des Arbeitgeberanwaltes tragen zu müssen.
Als kostenfreie Service-Leistung übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und auch keine Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, bieten wir Ihnen für die Rechtsanwaltskosten eine einzelfallbezogene Erfolgshonorarvereinbarung an, wenn Sie eine Abfindung anstreben.
Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht